Ausbildung- Sicherheitsbeauftragter Grundlehrgang (§ 22 SGB VII)
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22.
Wie viele, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
In dieser Schulung erhalten Sie in 18 Unterrichtseinheiten das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug. Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Lehrgangszeiten/Dauer
♦ nach Absprache/2 Tage = 18 Unterrichtseinheiten
Inhalte
♦ Rechtsstruktur und Funktionen im Arbeitsschutz
♦ Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
♦ Unfallarten
♦ Erkennen von Gefährdungen
♦ Persönliche Schutzausrüstung
♦ Gefährdungen durch Lärm
♦ Erste Hilfe
♦ Brandschutz
♦ Ergonomie
♦ Verkehrssicherheit
♦ Abschlussprüfung
Abschluss
♦ Zertifikat als Sicherheitsbeauftragter
Teilnehmerkreis
♦ Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind.
Teilnahmegebühr
Gruppengebühr für Inhouse Seminare bis 5 Pesonen 2549,- € zzgl. MwSt.
Die Kursmaterialien sind in der Teilnahmegebühr enthalten.