Unterweisungen und Schulung der Mitarbeiter
Denn Arbeitssicherheit beginnt mit Kommunikation (Unterweisung).
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Arbeitgeber und verantwortliche Personen sind oftmals so stark belastet, dass sich die Unterweisung der Beschäftigten
♦ vor Aufnahme der Tätigkeit
♦ bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
♦ nach Unfällen
♦ bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
nur schwer in deren Arbeitsprozess integrieren lässt.
Klassische Unterweisungsthemen sind z. B.:
♦ Unterweisung Arbeiten am Bau
♦ Unterweisung über die allg. Pflichten des Beschäftigten
♦ Unterweisung Einsatz von Lastaufnahmemitteln
♦ Unterweisung Führen von Baumaschinen
♦ Unterweisung Ladungssicherung
♦ Unterweisung Gefahrguttransport / Kleinmengenregelung
♦ Unterweisung Gefahrstoffe
♦ Unterweisung persönliche Schutzausrüstung
♦ Unterweisung bei Arbeitnehmerüberlassung
♦ Unterweisung Staplerfahrer
♦ Unterweisung Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
♦ Hygieneunterweisung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
♦ Unterweisung Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gem. DGUV Regel 113-004/113-005 (bisher: BGR 117)
♦ Unterweisung Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen
♦ Kurzunterweisungen
Durchführung der sicherheitstechnischen Unterweisung
Die Unterweisung zur Arbeitssicherheit erfolgt in der Regel mündlich durch den Arbeitgeber oder betriebliche Aufsichtsorgane, die zu spezifischen Fachthemen die Fachkompetenz von Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) einholen. Der Unterweisende soll lernpsychologische und arbeitspädagogische Erkenntnisse mit einbeziehen. In der Regel findet die Gefahreninformation anhand von Betriebsanweisungen bzw. Arbeitsanweisungen statt (Sicherheit durch Betriebsanweisungen). Diese sind zu vergleichen mit Gebrauchsanweisungen bzw. Benutzerinformationen zu Produkten, Arbeitsverfahren und/oder Arbeitsstoffen. Das Aushändigen eines Merkblatts alleine genügt jedoch nicht. Stets muss geprüft werden, ob der Unterwiesene das Vermittelte auch verstanden hat (intellektuell und sprachlich) und ggf. sind Übungen und kleine Tests in die Sicherheitsunterweisungen zu integrieren.
Eine erfolgreiche Arbeitsschutzunterweisung
♦ bezieht die Teilnehmer aktiv mit ein
♦ findet am „Schauplatz der Gefahr“ statt
♦ geht auf die konkreten arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen ein
♦ erklärt die zu beachtenden und getroffenen Schutzmaßnahmen
♦ erläutert die gesetzlichen Grundlagen
Dokumentation der sicherheitstechnischen Unterweisung
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine Beweissicherung vor. Diverse Spezialvorschriften hingegen fordern Angaben zu Inhalt, Teilnehmer, Dauer und Zeitpunkt der durchgeführten Unterweisung und eine abschließende Bestätigung durch Unterschrift der Unterwiesenen. Zweckmäßig ist die Verwendung eines Formblatts „Unterweisungsnachweis“, das aktenkundig gemacht und bis zur Wiederholungsunterweisung im Arbeitsschutzhandbuch aufbewahrt wird.
Wir verrechnen diese Leistungen in der Regel als Festpreis. Die tatsächlichen Kosten sind abhängig von der Größe/Komplexität der Aufgabenstellung.
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