Sicherheitstechnische Betreuung - Sicherheitsfachkraft-Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz i.V. mit der DGUV Vorschrift 2
Jedes Unternehmen hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und sich bei der Umsetzung der ihnen gemäß § 6 ASiG genannten Aufgaben unterstützen zu lassen. Dabei bleibt der Unternehmer immer verantwortlich für die Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb.
Die unmittelbare Zusammenarbeit und die enge Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit helfen dem Unternehmer den ihm vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten nachzukommen und Prozesse im Betrieb sicher und störungsfrei zu gestalten. Umso mehr sind die Fachkompetenz und das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. Hier unterstützt und berät Sie unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit in allen relevanten Dingen der Arbeitssicherheit. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben hat sich die Praxis bewährt, die Verantwortlichen bei der Umsetzung dieser Pflichten durch eine externe Fachkraft zu unterstützen. Konkret zu den im ASiG beschriebenen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und darüber hinaus, betreuen und beraten wir Sie gerne.
Das können wir für Sie tun!
♦ Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
♦ Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen der Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz
♦ Regelmäßige Begehung der Betriebsstätten, mit Berichtswesen
♦ Vorbereitung der Unterweisungsunterlagen und Durchführung von Unterweisungen
♦ Durchführung von orientierenden Messungen bei Bedarf, wie z.B. Beleuchtungsstärke, klimatische Bedingungen, Lärm usw.
♦ Erstellung / Unterstützung technischer Dokumentationen, wie z.B. Checklisten, Unfallstatistiken, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis, usw.
♦ Ursachen- und Maßnahmenermittlung bei Arbeitsunfällen
♦ Teilnahme an den ASA-Sitzungen
♦ Sicherheits-Check: Prüfung Ihres Unternehmens auf die aktuellen Anforderungen im Arbeit- und Gesundheitsschutz.
Wir verrechnen diese Leistungen in der Regel als Festpreis. Die tatsächlichen Kosten sind abhängig von der Größe/Komplexität der Aufgabenstellung.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.